Eigentlich sollte alles klar geregelt sein: Im Schwimmbad gibt es Umkleiden für Männer und Frauen, gemischte Bereiche und klassische Einzelkabinen. Aber ist das wirklich so? In vielen Frei- und Hallenbädern werden sogar Männer-Sammelumkleiden abgeschafft – angeblich weil Männer derartige Räumlichkeiten nicht nachfragen. Ebenfalls nicht eindeutig ist in vielen Fällen, wo sich Väter mit ihren Töchtern bzw. Mütter mit ihren Söhnen umkleiden sollen.

Historische Strandkabinen - © I. Rasche / pixelio.de
Historische Strandkabinen – © I. Rasche / Pixelio.de

Wo bleibt die Familie?

Manche Schwimmbäder bieten für Eltern mit Kindern eine Familienumkleide an. Das ist vor allem für Kleinkinder und junge Schulkinder eine gute Lösung. Acht- bis zehnjährigen Kindern ist es im Normalfall bereits zuzumuten und zuzutrauen, ohne erwachsene Begleitung diejenige Sammelumkleide zu nutzen, die ihrem Geschlecht entspricht. Dies gilt zumindest für das vertraute Schwimmbad am Heimatort. Eltern können dort die Abläufe mit ihrem Nachwuchs üben, wobei das Schrankabschließen wohl die komplizierteste Herausforderung ist.

Wenn ältere Schulkinder – oder sogar pubertierende Jungen und Mädchen – die „falschen“ Umkleideräume und Duschen benutzen, sind vermeidbare Irritationen vorprogrammiert.

Persönliche Schamschwellen respektieren

Auch für Erwachsene sollte der Grundsatz gelten, dass ein Schwimmbadbetreiber beiden Geschlechtern ausreichend geschützte Umkleidezonen zur Verfügung stellen sollte. Menschen haben unterschiedliche Schamschwellen, die es zu respektieren gilt, sowohl in Hallen- als auch in Freibädern. Abgesehen von den persönlichen Lebenseinstellungen gehen auch Religionen und Kulturkreise verschieden mit menschlicher Nacktheit um. Gerade Schwimmbäder in Ballungsgebieten müssen beispielsweise mit einem gewissen Anteil muslimischer Badegäste rechnen.

Bevor schließlich der Verlust der Privatsphäre droht, bleibt meist noch der Rückzug in eine Einzelumkleide. Jedenfalls solange dieser platz- und damit kostenintensive Rückzugsraum nicht auch dem Rotstift des Badbetreibers zum Opfer fällt.

Umkleiden im Schwimmbad – kein Platz für Privatsphäre?